Unsere Kosten
Kosten
Damit Sie wissen, wofür Sie Ihr Geld ausgeben, bekommen Sie von uns im Vorfeld eine transparente Preisliste über unsere Leistungen, einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag und eine detaillierte Abrechnung.
Damit sich Kosten für Angehörige und Pflegebedürftige in Grenzen halten, hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten geschaffen, um den Betroffenen finanziell zu helfen.
Grundpflege
1. Grundpflege nach § 36 SGB XI
Der Gesetzgeber teilt die Pflegebedürftigkeit seit Januar 2025 in 5 Pflegegrade ein.
Nach der Einstufung in einen Pflegegrad, können wir unsere grundpflegerische Leistungen (Sachleistungen) i.d.R direkt mit Ihrer Pflegekasse bis zu folgenden Beträgen abrechnen:
Pflegegrad 1: Keine Leistungen
Pflegegrad 2: 796.- /mtl.
Pflegegrad 3: 1.497.- /mtl.
Pflegegrad 4: 1.859.- /mtl.
Pflegegrad 5: 2.299.- /mtl.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Finanzierung, die wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern können.
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege
2. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
Wir bieten Ihnen eine flexible Lösung, wenn Ihre private Pflegeperson verhindert ist, sei es stundenweise, für mehrere Tage oder Wochen, etwa aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen.
Auch Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Ab dem 1. Juli 2025 steht Ihnen dafür ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Die bisherige Vorpflegezeit entfällt. Sie können die Leistung nun flexibler und einfacher nutzen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
3. Betreuungs-und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
Unser Betreuungsangebot richtet sich an Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege betreut werden und neben der Grundpflege sowie hauswirtschaftlichen Unterstützung auch einen erhöhten Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Ob dieser zusätzliche Betreuungsbedarf vorliegt, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
Die Pflegekasse stellt hierfür monatlich ein Budget in Höhe von 131,00 € zur Verfügung, welches Sie flexibel für Betreuungs- oder hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen einsetzen können.
Behandlungspflege
4. Behandlungspflege nach § 37 SGB V
Die Kosten werden i.d.R. von der zuständigen Krankenkasse übernommen, sofern der Arzt eine Verordnung über die Behandlung ausstellt. Für Sie bleibt lediglich der gesetzliche Eigenanteil zu bezahlen.
Werden Materialen wie z.B. Inkontinenzartikel, Gehilfen, Pflegebetten etc. benötigt, können diese bei Bedarf vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden.
Privatleistungen
5. Privatleistungen, die von uns angeboten werden:
Für alle Leistungen, die nicht in den gesetzlichen Leistungskatalogen beschrieben sind und von uns angeboten werden, gibt es eine separate Preisliste, die wir Ihnen gerne vorlegen.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zu Kosten und Leistungen unter
07362 / 956156 gerne zur Verfügung.
Testimonial
Was sagen unsere Kunden über uns?
Wir bedanken uns für das aufrichtige und herzliche Feedback zu unserer Arbeit.