Wir bieten ein umfassendes Leistungsspektrum, das die individuellen Bedürfnisse unserer Patient/innen und Kund/innen abdeckt:
Im Alter oder bei Krankheit kann es zunehmend schwerfallen, alltägliche Aufgaben, die man früher eigenständig bewältigen konnte, ohne Unterstützung zu erledigen. Wenn Sie in solchen Situationen Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen mit einem umfassenden Angebot an Grund- und Versorgungspflege zur Seite. Die Kosten für diese Leistungen können, abhängig vom Pflegegrad, von den Pflegekassen übernommen werden.
Im Rahmen eines ausführlichen Aufnahmegesprächs erfassen wir alle relevanten pflegerischen Informationen (Anamnese). Auf dieser Basis wird eine individuelle und ganzheitliche Pflege geplant, die sich nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen richtet. Mithilfe des PDCA-Zirkels (Plan-Do-Check-Act) werden Pflegeprozesse kontinuierlich geplant, durchgeführt, überprüft und bei Bedarf an veränderte Anforderungen und Ihre persönlichen Wünsche angepasst. So garantieren wir Ihnen eine flexible und bedarfsgerechte Pflegeplanung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Zusätzlich erhalten Sie von uns einen transparenten Kostenvoranschlag, der Ihnen eine klare Übersicht über die entstehenden Pflegekosten gibt.
Für sämtliche grundpflegerischen Leistungen erhalten Sie von uns eine transparente und übersichtliche Leistungsabrechnung. So wissen Sie stets genau, welche Pflegeleistungen erbracht und welche Kosten von den Pflegekassen übernommen werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um eine individuelle Beratung und Planung Ihrer Pflege zu besprechen.
Wir bieten Ihnen eine flexible Lösung, wenn Ihre private Pflegeperson verhindert ist, sei es stundenweise, für mehrere Tage oder Wochen, etwa aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen.
Auch Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Ab dem 1. Juli 2025 steht Ihnen dafür ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Die bisherige Vorpflegezeit entfällt. Sie können die Leistung nun flexibler und einfacher nutzen.
Grundpflege
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Zusätzliche Betreuung und Beaufsichtigung
Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim Antrag an die Pflegekasse und unterstützen Sie beim Ausfüllen aller Unterlagen – einfach, verständlich und persönlich, damit die häusliche Pflege gemäß § 39 SGB XI während dieser Zeit zuverlässig gewährleistet ist.
Unser Betreuungsangebot richtet sich an Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege betreut werden und neben der Grundpflege sowie hauswirtschaftlichen Unterstützung auch einen erhöhten Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Ob dieser zusätzliche Betreuungsbedarf vorliegt, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
Die Pflegekasse stellt hierfür monatlich ein Budget in Höhe von 131,00 € zur Verfügung, welches Sie flexibel für Betreuungs- oder hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen einsetzen können.
Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhöhen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und eine aktivierende Betreuung zu gewährleisten. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Betreuungskonzept, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über die Betreuungsangebote zu erfahren!
Im Alter oder nach einer Krankheit kann es zunehmend schwerfallen, den Haushalt allein zu bewältigen. Damit Sie sich weiterhin in Ihrem vertrauten Zuhause wohlfühlen und ein möglichst selbst bestimmtes Leben führen können, bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung im Alltag an. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu entlasten und gleichzeitig Ihre vorhandenen Fähigkeiten zu fördern.
Besonders wichtig ist uns hierbei die aktivierende Teilhabe unserer Klienten, um Ihre Eigenständigkeit zu erhalten und zu fördern. Unser Betreuungskonzept zielt darauf ab, Sie in alltägliche Abläufe einzubinden, damit Sie so lange wie möglich selbstständig bleiben.
Die Kosten für diese Leistungen können in vielen Fällen von den Pflegekassen übernommen werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Hierzu können unter anderem die monatlichen 131,00 € für Entlastungsleistungen genutzt werden.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie umfassend zu allen Möglichkeiten und Kosten.
Wenn Sie Behandlungspflege nach § 37 SGB V benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Nach der Ausstellung einer ärztlichen Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt übernehmen wir alle erforderlichen Behandlungspflege-Maßnahmen. Diese Leistungen dienen der medizinischen Versorgung in Ihrem häuslichen Umfeld und werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Unsere Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von medizinischen Leistungen, die von unserem qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden.
Unser Pflegeteam besteht aus hochqualifizierten und erfahrenen Fachkräften, die sich regelmäßig weiterbilden, um die neuesten medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Praxis einzubringen. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie eine erstklassige Versorgung auf höchstem Niveau erhalten.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Behandlungspflege benötigen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre medizinische Versorgung reibungslos und professionell abläuft.
Damit Sie als Betroffener oder Angehöriger nicht vor einer Vielzahl an Herausforderungen und bürokratischen Hürden stehen, unterstützen wir Sie gerne dabei, ein individuelles und optimales Pflegekonzept zu erstellen. Wir navigieren Sie durch den „Dschungel“ von Gesetzen und Verordnungen, sodass Sie sich nicht allein damit auseinandersetzen müssen.
Zudem stehen wir Ihnen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI für regelmäßige Pflegeberatungsgespräche zur Verfügung, die von der Pflegekasse gesetzlich vorgeschrieben und unterstützt werden. So erhalten Sie professionelle Beratung, die Ihnen Sicherheit im Pflegealltag gibt.
Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Termin mit uns, damit unsere kompetenten Fachkräfte Sie umfassend beraten können. Sie erreichen uns telefonisch unter: 07362 / 95 61 56. Wir freuen uns, Ihnen zur Seite stehen zu dürfen!
Wenn Sie Pflegehilfe benötigen, jedoch über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie in bestimmten Fällen beim Sozialamt Hilfe zur Pflege gemäß §§ 61 ff. SGB XII beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Grundpflege – Hauswirtschaft – häusliche Betreuung
Wir bieten Ihnen gerne eine Übersicht über die Vergütung unserer Leistungen. Im Gegensatz zur Pflegeversicherung, die nur einen Teil der Kosten deckt, werden über die Hilfe zur Pflege alle notwendigen Pflegeleistungen vom Sozialhilfeträger einkommensabhängig übernommen. Wenn Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, führt der Sozialhilfeträger oder ein beauftragter Dienst eine Pflegebedarfsfeststellung in Ihrem Zuhause durch.
Zu unseren angebotenen Zusatzleistungen gehören eine Vielzahl von unterstützenden Diensten, die Ihnen den Alltag erleichtern und eine umfassende Betreuung gewährleisten. Wir kümmern uns um weit mehr als die reine Pflege und stehen Ihnen mit vielfältigen Angeboten zur Seite, um Ihre Lebensqualität zu steigern und organisatorische Hürden abzubauen.
Sollten Sie individuelle Wünsche oder spezifische Anliegen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir finden gemeinsam eine Lösung, um Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen. Unser Ziel ist es, Ihnen in allen Lebensbereichen zur Seite zu stehen und Ihnen den Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten.