Die Kosten

Damit Sie wissen, wofür Sie Ihr Geld ausgeben, bekommen Sie von uns im Vorfeld eine transparente Preisliste über unsere Leistungen, einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag und eine detaillierte Abrechnung.

Damit sich Kosten für Angehörige und Pflegebedürftige in Grenzen halten, hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten geschaffen, um den Betroffenen finanziell zu helfen.

1. Grundpflege:

Der Gesetzgeber teilt die Pflegebedürftigkeit seit Januar 2024 in 5 Pflegegrade ein.

Nach der Einstufung in einen Pflegegrad, können wir unsere grundpflegerische Leistungen (Sachleistungen) i.d.R direkt mit Ihrer Pflegekasse bis zu folgenden Beträgen abrechnen:

  • Pflegegrad 1:                                   Keine Leistungen
  • Pflegegrad 2:                                    761.- /mtl.
  • Pflegegrad 3:                                  1432.- /mtl.
  • Pflegegrad 4:                                  1778.- /mtl.
  • Pflegegrad 5:                                  2200.- /mtl.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Finanzierung, die wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern können.

2. Behandlungspflege:

Die Kosten werden i.d.R. von der zuständigen Krankenkasse übernommen, sofern der Arzt eine Verordnung über die Behandlung ausstellt. Für Sie bleibt lediglich der gesetzliche Eigenanteil zu bezahlen.

Werden Materialen wie z.B. Inkontinenzartikel, Gehilfen, Pflegebetten etc. benötigt, können diese bei Bedarf vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden.

3. Privatleistungen die von uns angeboten werden:

Für alle Leistungen, die nicht in den gesetzlichen Leistungskatalogen beschrieben sind und von uns angeboten werden, gibt es eine separate Preisliste, die wir Ihnen gerne vorlegen.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zu Kosten und Leistungen unter 07362 / 956156 gerne zur Verfügung.