Hilfe zur Pflege
Wenn Sie Pflegehilfe benötigen, jedoch über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie in bestimmten Fällen beim Sozialamt Hilfe zur Pflege gemäß §§ 61 ff. SGB XII beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:
Grundpflege - Hauswirtschaft - häusliche Betreuung
– Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Beaufsichtigung
– zeitlich umfangreiche Pflege (persönliche Assistenz, Sterbebegleitung)
– psychosoziale Betreuung
– Maniküre + Haarwäsche + Frisieren
– Haushaltsbuch führen
– Hilfe in Notfällen
Wir bieten Ihnen gerne eine Übersicht über die Vergütung unserer Leistungen. Im Gegensatz zur Pflegeversicherung, die nur einen Teil der Kosten deckt, werden über die Hilfe zur Pflege alle notwendigen Pflegeleistungen vom Sozialhilfeträger einkommensabhängig übernommen. Wenn Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, führt der Sozialhilfeträger oder ein beauftragter Dienst eine Pflegebedarfsfeststellung in Ihrem Zuhause durch.